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Lot 546: ALTE GRAPHIK 18. - 19. Jahrhundert - Johann Gerhard Huck (1759 (?) – 1811) - Porträt Peter Paul Rubens

Est: €300 EUR - €400 EURPassed
Antiquariat Auktionen Christoph & Co GmbhBonn, GermanyNovember 30, 2019

Item Overview

Description

ALTE GRAPHIK 18. - 19. Jahrhundert
Johann Gerhard Huck (1759 (?) – 1811)
Porträt Peter Paul Rubens




„Petrus Paulus Rubens Pictor”. Schabkunstblatt, (im Fuß mit der Nadel) “Nach dem vortreflichen Originalgemaelde, welches sich in der Gallerie.. des Herrn Feldmarschall Reichsgrafen von Wallmoden-Gimborn befindet”. “IIte Platte. Gestochen und Herausgegeben von I.G. Huck in Hannover, 1804”. PM 43,5 x 30,5, Blattgr. ca. 57 x 46,5 cm. (18)
Der etwa 1759 in Düsseldorf geborene Johann-Gerhard Huck war Schüler des englischen Graphikers Valentine Green (1739-1813). Dieser war bei einem Besuch der Rheinlande im Jahr 1775 dem jungen Huck begegnet. Huck bewunderte die Arbeit Greens als Schabkünstler so sehr, dass er den Entschluss fasste, sich bei diesem in der Schabkunstmanier ausbilden zu lassen. 1782 ging Huck folglich nach London, wo er bis 1787 bei Green arbeitete und studierte. Während des Aufenthalts in England erschienen bereits mehrere eigene Schabkunstarbeiten Hucks. Nach Deutschland zurückgekehrt, arbeitete er erneut im Rheinland. Die Einnahme Düsseldorfs durch die Franzosen 1794 veranlasste ihn dann, sich nach einem anderen Aufenthaltsort umzusehen, wobei er sich 1796 in Hannover niederließ, wo er die Gönnerschaft des Grafen Wallmoden-Gimborn und des Freiherrn von Brabeck genoss. Das Schwergewicht seiner Tätigkeit lag fortan auf der Herstellung von Porträts in Schabkunstmanier (siehe Thieme-Becker, Bd. 18, S. 30 f. Diese rechnen seine besten Blätter unter “die vorzüglichsten Werke der Schabkunst jener Zeit”). - Voller Abdruck d. Platte auf frühem Velin m. Wz. “R. Im-Hof”. Prächtiger, nuancierter und samtiger Druck. Äußerst breitrandig. Die unten und seitlich scharf druckenden Plattenkanten verso unauffällig hinterlegt (prophylaktisch, kein Durchbruch). Wenige kl. restaur. Randeinrisse. Oberer Rand außen minim. knittrig. Sehr gute Erhaltung, keine Bereibungen.

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CONDITIONS OF SALE

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Holger Christoph, Graphik- und Buchauktionen in Bonn, im
eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in EUROS. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein
Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. Der Ausruf erfolgt in der Regel zur unteren Schätzung. Gesteigert wird um
jeweils 5 - 10%. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird.
Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern
außer der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt
zu erteilen. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote abzulehnen, wenn nicht vor der
Versteigerung entsprechende Sicherheit geleistet wird.
3. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 23,8% (einschließlich 19% Umsatzsteuer, diese nur auf das Aufgeld gerechnet),
zu entrichten. Auf alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 20% erhoben, indes wird
hier der Summe von Zuschlag und Aufgeld die gesetzliche MWSt. von 7% (Bücher u. topographische Erzeugnisse) bzw.
19% (übrige Graphik, Gemälde etc.) hinzugerechnet (Regelbesteuerung).
In den Fällen der Regelbesteuerung sind Käufer mit UStIdNrn. und Käufer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union
von der MwSt. befreit. Bei Käufern aus EU-Drittländern wird die evtl. einbehaltene MwSt. erstattet, wenn der Nachweis
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4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Wer in fremdem Namen oder im eigenen Namen für fremde
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Reklamationen müssen spätestens drei Tage nach Erhalt der Käufe mitgeteilt werden, können jedoch später als vier
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gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bonn. Es finden ausschließlich die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebots bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis
gernommen zu haben; gleichzeitlich erkennt er sie ausdrücklich an. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche
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