Versteigerungsbedingung
Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durchgeführt von Klaus Schiefer, Am Röttchen 56, 40468 Düsseldorf.
Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines schriftlichen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax/Mail sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt.
Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt. Der Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb der Ausrufpreise werden nicht angenommen.
Die Steigerungsraten werden vom Versteigerer wie folgt festgesetzt: Gesteigert wird i. d. R. um 5% bis 10%, die auf- oder abgerundet werden können. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme und Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber über. Besitz und Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über. Der Saal-Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld in Höhe von 17,5% zu entrichten. Die Nutzer der Auktionsplattform Invaluable zahlen eine zusätzliche Gebühr von 5%. Eine MwSt. wird nicht ausgewiesen. Die erfolgreichen Schriftbieter zahlen zusätzlich für den Versand eine Pauschale von 6,00 EUR. Für den Versand von Papieren in Glasrahmen wird bei Transportschäden keine Haftung übernommen. Alben/Bücher/Bilderrahmen sollten auch persönlich abgeholt werden. Der Versand von Büchern und Alben wird Gewichtsorient abgerechnet. Der Versteigerer Klaus Schiefer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Ersteigerer kann nach Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem Interesse, das nachzuweisen ist, den Namen und die Anschrift des Einlieferers des vermittelten Gegenstandes erfahren.
Die Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere Kreditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge, die nicht innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach der Versteigerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro angefangenem Monat berechnet. Zusätzlich werden alle Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder Inkassobüros entstehen, dem Schuldner weiterbelastet. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten Gegenstände, so können diese ohne weitere Benachrichtigung in seinem Namen und für seine Rechnung freihändig verkauft oder nochmalig versteigert werden. Der Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für eventuellen Mindererlös oder auf Schadenersatz in Höhe von 30% des Zuschlagspreises; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird zu einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen. Saalbieter zahlen unmittelbar nach der Auktion, Bar oder per Scheck.
Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der ersteigerten Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Postabfertigung hat der Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.
Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht, und es können vor Ablauf des Stichtages auf Wunsch von den Losen Fotokopien angefordert werden. Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz angefordert, Farbkopien werden mit € 2,50 für DIN A4 und € 4,- für DIN A3 zzgl. Porto in Rechnung gestellt.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar und können nicht Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigungen sind bei der Beschreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt. Berechtigte Reklamationen müssen spätestens sieben Tage nach Empfang der ersteigerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn an den beanstandeten Losen irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden. Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Versteigerer hat das Recht, die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder zurückzuweisen. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf.
Teile der Versteigerungsbedingungen können vom Versteigerer aus triftigen Gründen jederzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben in diesem Fall gleichwohl wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf.
Versteigerer: Klaus Schiefer, Am Röttchen 56, 40468 Düsseldorf
Weitere Hinweise:
Die möglicherweise gültigen Wertpapiere die zur Versteigerung anstehen, werden nicht im Rahmen einer Finanzdienstleistung angeboten sondern wegen des ästhetischen Sammelcharakters.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86, 86a StGB).
Die Firma A-W-S und deren Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
Condition
Die möglicherweise gültigen Wertpapiere die zur Versteigerung anstehen, werden nicht im Rahmen einer Finanzdienstleistung angeboten sondern wegen des ästhetischen Sammelcharakters.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86, 86a StGB).
Die Firma A-W-S und deren Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.