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Lot 39: BEDEUTENDE, SEHR FEINE MINIATUR MIT DEM PORTRÄT VON ALEXANDER MICHAILOWITSCH GOLITSIN

Est: €0 EUR - €0 EURSold:
Hargesheimer Kunstauktionen DüsseldorfDüsseldorf, GermanyNovember 06, 2015

Item Overview

Description

PIETRO DE ROSSI (St. Petersburg 1761 - 1831 St. Petersburg) BEDEUTENDE, SEHR FEINE MINIATUR MIT DEM PORTRÄT VON ALEXANDER MICHAILOWITSCH GOLITSIN AN IMPORTANT ENAMEL MINIATURE WITH THE PORTRAIT OF VICE CHANCELLOR PRINCE ALEXANDER MIKHAILOVITCH GOLITSYN Signed and dated on the reverse 'Pietro de Rossi Mosco 1810'. 8.4 x 7.6 cm (with ormolu frame). Jacket trägt er den Andreas-Orden, Prince Alexander Mikhailovich Golitsyn (1723-1807) was the son of Admiral Golitsyn from his marriage with T.Naryshkina. At the age of nineteen years he began his diplomatic service at the Russian embassy in the Netherlands. He eventually became Russian ambassador to London. The Prince was instrumental in helping Catherine the Great accede to the throne and during her reign he held senior government positions including Vice-Chancellor, Senator, Chief Chamberlain and Knight of Order of St.Alexander Nevsky, St.Andrew. In the late 1770s the Prince retired from service and settled in Moscow where he became involved in charitable works. He was an honorary trustee of the Moscow Orphanage and built the Golitsyn Hospital. A patron of the arts, Golitsyn acquired a gallery of art works which were sold following his death at auction.
PIETRO DE ROSSI 1761 St. Petersburg - 1831 ebd. BEDEUTENDE, SEHR FEINE MINIATUR MIT DEM PORTRÄT VON ALEXANDER MICHAILOWITSCH GOLITSIN Moskau, datiert 1810 Email über Kupfer. 8,4 x 7,6 cm (mit vergoldetem Bronzerahmen). Verso signiert und datiert 'Pietro de Rossi fecit Mosco 1810'. Halbfiguren-Porträt nach rechts. An seinem violetten Jacket trägt er den Andreas-Orden, den er 1774 verliehen bekam, und um seinen Hals hat er den Alexander Newski-Orden, den er 1762 verliehen bekam. Prinz Alexander Michailowitsch Golitsin war Sohn eines Admirals. Mit 19 Jahren trat er in den diplomatischen Dienst ein. Im Folgenden war er Diplomat in den Niederlanden und London. Er verhalf Katharina II. auf den Thron. Seit 1778 lebte der bekannte Kunstsammler in Moskau, wo er auch ein Krankenhaus bauen ließ. In äußerst feiner Malerei ausgeführte Miniatur höchster Qualität.

Dimensions

8,4 x 7,6 cm (mit vergoldetem Bronzerahmen)

Artist or Maker

Medium

Email über Kupfer

Date

Moskau, datiert 1810

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Payment

Accepted forms of payment: American Express, COD (cash on delivery), MasterCard, Visa, Wire Transfer

Shipping

We will ship at the buyers expense

Auction Details

Russian Art

by
Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf
November 06, 2015, 03:00 PM CET

Friedrich-Ebert-Strasse 11, Düsseldorf, D-40210 , DE

Terms

Buyer's Premium

28.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
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€3,000€3,999€300
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Auction Conditions

Versteigerungsbedingungen

Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH (im Nachfolgenden als Hargesheimer Kunstauktionen bezeichnet) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben.

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und befinden sich in einem ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Die Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich tatsächlich befinden.

Die Zustandsbeschreibungen im Katalog beinhalten nur Anhaltspunkte für wesentliche und wichtige Beschädigungen, die nach Auffassung von Hargesheimer Kunstauktionen den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes beeinträchtigen oder stören. Das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, dass sich der Gegenstand in einem guten Erhaltungszustand befindet oder frei von Mängeln ist. Alle Angaben und Abbildungen im Katalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben i. S. d. § 434 Abs. 1 BGB oder Garantie im Rechtssinne dar, sondern dienen nur der Information.

Hargesheimer Kunstauktionen verpflichtet sich jedoch auf unrichtigen Katalogangaben beruhende Reklamationen, die den Wert des Gegenstandes aufheben oder nicht unerheblich mindern, zurückzunehmen und sie gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen, falls diese Reklamationen innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach Übergabe des zugeschlagenen Gegenstandes in begründeter Form schriftlich gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen angezeigt werden. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Hargesheimer Kunstauktionen dem Käufer den Kaufpreis einschließlich Provision, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen.

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Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Hargesheimer Kunstauktionen kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen von Hargesheimer Kunstauktionen eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Er kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn ein Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel oder Uneinigkeit über den erteilten Zuschlag bestehen. Wird von mehreren Personen das gleiche Gebot abgegeben und erfolgt nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot, entscheidet das Los über den Zuschlag. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht grundsätzlich nicht.

Bei Abwesenheit des Bieters können Gebote auch in schriftlicher oder telefonischer Form abgegeben werden. Dabei muss der Bieter den Antrag spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung der Katalognummer, des Gegenstandes und der Zuschlagsumme unterzeichnet bei Hargesheimer Kunstauktionen eingebracht haben. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote werden von Hargesheimer Kunstauktionen aufgezeichnet. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Ein Anspruch auf telefonisches Bieten bzw. eine Gewähr für die Bearbeitung der schriftlichen Gebote besteht gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen grundsätzlich nicht. Hargesheimer Kunstauktionen haftet des Weiteren nicht für das Zustandekommen und für die Aufrechterhaltung von Telefonverbindungen oder Übermittlungsfehler.

Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden erteilt. Mit dem Zuschlag kommt zwischen Hargesheimer Kunstauktionen und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, bleibt der Bieter bis vier Wochen nach der Auktion an sein Gebot gebunden. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand auf den Erwerber über, das Eigentum wird jedoch erst bei vollständiger Bezahlung übertragen.

Auf den Zuschlagspreis hat der Käufer ein Aufgeld von 25% zu zahlen, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit (#) gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 21% und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die Mehrwertsteuer zu entrichten (Regelbesteuerung); diese beträgt z.Zt. 19%. Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer und - bei Abgabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. - auch an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sofern sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen.
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Persönlich an der Auktion teilnehmende Bieter sind verpflichtet die ersteigerten Gegenstände nach Ende der Auktion umgehend vollständig in bar oder durch einen bankbestätigten Scheck bei Hargesheimer Kunstauktionen zu bezahlen und in Empfang zu nehmen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlung in fremder Währung gehen Kursverluste und Einlösungsgebühren zu Lasten des Bieters. Abwesende Bieter müssen die ersteigerten Gegenstände innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen und bei Hargesheimer Kunstauktionen abholen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlungsverzug kann Hargesheimer Kunstauktionen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach angemessener Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Stattdessen kann die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. Der Käufer haftet in diesem Falle für ein Mindererlös; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Hargesheimer Kunstauktionen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen gelten die obigen Versteigerungsbedingungen entsprechend. Die gesetzlichen Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB) finden darauf keine Anwendung.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des Internationalen Warenkaufs (CISG) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.

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