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Lot 677: Chinesisches Rollbild - Wang Kefeng (geb. 1978 Jin…

Est: €120 EUR - €360 EURSold:
Auktionshaus BlankBad Vilbel, GermanyDecember 05, 2020

Item Overview

Description

Chinesisches Rollbild - Wang Kefeng (geb. 1978 Jinan/Shandong)- Berghang mit Architektur, betitelt “山中人家”, Farben und Tusche auf Papier,beschriftet und gesiegelt, teils knitterig, ca.180 x 70 cm,lose 作者姓名:王可峰 出生日期:1978年 出生地:山东济南 作品使用材料:宣纸 作品名称:山中人家 作者简介:王可峰,男,1978年生于山东济南。齐白石第三代再传弟子。分别师从山东艺术学院国画系教授韩菊生老师,并跟山东省文化馆副馆长徐永生老师学习写意人物画。受教于山东泰山画院院长张宝珠老师学习山水画。并拜著名画家段济渝老师学习山水画。济南市美术家协会会员,山东省美术家协会会员

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Auction Details

Auktion 172: Asiatika, Gemälde, Schmuck, Varia

by
Auktionshaus Blank
December 05, 2020, 10:00 AM CET

Friedrich-Ebert Strasse 2, Bad Vilbel, Hessen, 61118, DE

Terms

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27.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
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Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Freiverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt. Eigenware ist besonders gekennzeichnet (#).
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst bei vollständiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22% inkl. Mehrwertsteuer erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Bei Geboten über eine Online Plattform, kann ggf. ein Höheres Aufgeld erhoben werden.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer in Euro zu zahlen. Scheckzahlung nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung eines Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Für Aufbewahrung und evtl. Beschädigung oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer keine Haftung.
11. Schriftliche Angebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Katalogpositionen über 100 € Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

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