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Lot 919: Domenico Cunego (1727 Verona - 1794 Rom) -' Orco Lucina e

Est: €0 EUR - €0 EURSold:
Badisches AuktionshausWiesloch, GermanyMarch 23, 2016

Item Overview

Description

Domenico Cunego (1727 Verona - 1794 Rom) -' Orco Lucina e
Norandino'. der blinde Riese Orco sowie König Narandino und
Lucina die sich mit einem Fell tarnt. Kupferstich 1772 auf
Bütten nach dem Gemälde von Giovanni Lanfranco (1582 -
1647). Namenzüge der Künstler Ortsbezeichnung Datum
Titel und 4 zeiliges Gedicht ( 17. Gesang) von Orlando
Furioso in der Platte. ca. 216 x 374 cm. Le Blanc 52
Nagler 219 III.
Im Passepartout

Artist or Maker

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Auction Details

Auction 101 - Art & Antiques, stamps, coins & Asian Art

by
Badisches Auktionshaus
March 23, 2016, 01:00 PM CET

Zum Keitelberg 12, Wiesloch, Baden-Württemberg, D-69168, DE

Terms

Buyer's Premium

26.8%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€9€1
€10€29€2
€30€44€3
€45€99€5
€100€199€10
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€300€449€30
€450€999€50
€1,000+€100

TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Auktionsbedingungen


Durch die Teilnahme an der Auktion erkennt der Bieter nachstehende Allgemeine Auktionsbedingungen an:

1. Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch für den Freiverkauf. Das Badische Auktionshaus versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Eigenware ist im Verzeichnis gesondert aufgeführt.

2. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind i. d. R. gebraucht. Sie können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Im besonderen weisen wir darauf hin, das bei Gemälden und Grafiken die Rahmen generell nicht bewertet wurden und daher Beschädigungen gleich welcher Art keinen Reklamationsgrund darstellen. Für die Richtigkeit von Alter, Größe, Herkunft, Stilart, Gewicht etc. der Auktionsware übernimmt das Badische Auktionshaus keinerlei Gewähr und Haftung. Das Badische Auktionshaus haftet nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen(gleiches gilt für die Einlieferer). Alle gemachten Angaben und Beschreibungen zu den Gegenständen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.

3. Das Badische Auktionshaus haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z. B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung).

4. Der Auktionator hat das Recht Los-Nummern zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge (Auktionskatalog) aufzurufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Geboten. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorausgehende Gebot verbindlich.

5. Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebotes und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande. Dieser verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zzgl. des gängigen Aufgeldes für das Auktionshaus in Höhe von 23,8 Prozent (inkl. 19 Prozent MwSt.). Bei Zuschlag der Auktionsware wird eine Versicherungsgebühr in Höhe von 1 Prozent des Zuschlagpreises zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Differenzbesteuerung.

6. Der Ausruf beginnt i. d. R. mit dem im Katalog genannten Richtpreis und wird fortlaufend in Schritten von 10 Prozent gesteigert. Mit Erteilung des Zuschlags gehen
alle Risiken auf den Bieter über (z. B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung der unter § 5 aufgeführten Rechungsbeträge an den Bieter über.

7. Der Auktionator kann sich im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten und verweigern. Geben mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf desselben kein Mehrgebot gemacht, entscheidet das Los über den Zuschlag.

8. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die ersteigerten Lose sind unverzüglich abzuholen.
Die Aushändigung der zugeschlagenen Lose bzw. der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.

9. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung sowie die Berechnung eines Säumniszuschlages in Höhe von 3 Prozent des Zuschlagspreises zzgl. des Aufgeldes. Bei weiterem Verzug kann das Badische Auktionshaus wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Schadenersatzfalle können die betreffenden Gegenstände in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.

10. Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird ab dem achten Tag für die Einlagerung pro Lot und Tag eine Gebühr von 5.- Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

11. Sofern das Badische Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs anbietet oder versteigert, erfolgt dies auf Basis des § 86f StGB allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken

12. Der Versteigerungsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Supranationale Rechte oder andere Rechte sind abgedungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnsachen und Handelsgeschäfte ist Wiesloch.

13. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt das wirtschaftlich Gewollte als vereinbart.


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