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Lot 451: Hans Ebensperger

Est: €1,700 EUR - €2,210 EURPassed
Bozner KunstauktionenBRONZOLO , ItalyJune 25, 2018

Item Overview

Description

Bäume am Morgen, 1971;Aquarell, 47,5 x 24,5 cm (Passepartoutausschnitt), gerahmt Monogrammiert u. datiert, verso signiert u. betitelt

Artist or Maker

Payment & Shipping

Payment

Accepted forms of payment: MasterCard, Visa, Wire Transfer

Shipping

1. Das Auktionshaus führt keine Transporte im Namen und für Rechnung des Käufers durch. Die Mitarbeiter werden den Käufer aber gerne über nötige Maßnahmen informieren und bei Fragen betreffend den sicheren und kostengünstigen Versand, die geeignete Verpackung und Versicherung der erstandenen Gegenstände beraten

Auction Details

Spring Sale

by
Bozner Kunstauktionen
June 25, 2018, 12:00 PM CET

Via Nazionale 20, BRONZOLO , 39051, IT

Terms

Buyer's Premium

27.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€49€5
€50€199€10
€200€499€25
€500€999€50
€1,000€1,999€100
€2,000€9,999€100
€10,000€19,999€100
€20,000€29,999€100
€30,000+€100

Extended Bidding

5 minutes/bid

Verkaufsbedingungen

1. Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden. Der Käuferist verpflichtet, den Kaufpreis unmittelbar nach Zuschlagbar zu bezahlen. Zwischen der Auktionsleitung und dem Ersteher, insbesondere wenn es sich dabei um Museen und öffentliche Institutionen handelt, können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden, dies jedoch nur nachvorheriger Absprache.
Es besteht die Möglichkeit, ausführliche Werkbeschreibungen anzufordern. Nach erfolgtem Zuschlag ist jede Reklamation seitens des Käufers gesetzlich ausgeschlossen, auch wenn bei der Erstellung des Kataloges ein Fehler unterlaufen sein sollte.

2. Bezüglich der Urheberschaft und Zuschreibung der zum Verkauf stehenden Werke leistet die Organisation nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 1750 ff.C.C. (BGB) in ihrer Funktion als Beauftragte Gewähr. Eventuelle Einsprüche bezüglich eines bei der Auktion erteilten Zuschlages müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlag eingebracht werden. Der Reklamations-anspruch muss auf Basis der allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Meinungen allgemein anerkannter Sachverständiger des Auktionshauses und eines gleichqualifizierten vom Kunden vorgeschlagenen Experten geprüft werden. Nach Ablauf von 8 Tagen nach Zuschlag ist jede Reklamation des Käufers gesetzlich ausgeschlossen. Eine als gültig anerkannte Reklamation hat nur die Rückzahlung der tatsächlich bezahlten Summe zur Folge, jede darüber hinausreichende Forderung wird ausgeschlossen.

3.Für Objekte, die den Bestimmungen der "Notifica dello Stato" nach den §§ 2,3 und 5 des Gesetzes 1/6/1939 n.1089 unterliegen, sind die Kunden zur Einhaltung aller diesbezüglichen relevanten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

4. Ausländische Kunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesellschaft nicht für eventuelle nach dem Zuschlag erlassene Exportverbote verantwortlichgemacht werden kann.

Zahlungsbedingungen

1. Ab dem Zeitpunkt der Abholung übernimmt das Auktionshaus keinerlei Haftung für eventuelle Transportschäden oder wie auch immer geartete Schäden, die auf Nachlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind.

2. Der Export eines Gegenstandes aus Italien bzw. der Import aus einem anderen Land können die Ausstellung einer oder mehrerer Export - Importgenehmigungen erforderlich machen.

3. Die Bezahlung der zugeschlagenen Objekte hat nach den im Katalog angeführten Zahlungsbestimmungen zu erfolgen und eine eventuell nicht erteilte oder mit Verzögerung erteilte Export- oder Importgenehmigung kann keinesfalls zur Auflösung oder Aufhebung des Kaufvertrages bzw. zu einer Zahlungsverzögerung seitens des Käufers führen.

Versand

1. Das Auktionshaus führt keine Transporte im Namen und für Rechnung des Käufers durch. Die Mitarbeiter werden den Käufer aber gerne über nötige Maßnahmen informieren und bei Fragen betreffend den sicheren und kostengünstigen Versand, die geeignete Verpackung und Versicherung der erstandenen Gegenstände beraten

Aufgelder

Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet zusätzlich zum Meistgebot das Aufgeld in Höhe von 22 % inklusive dergesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.