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Lot 11: In der Intendantenloge der Staatsoper mit Matthias Schulz

Est: €0 EUR - €0 EURSold:
KvS AuctionsBerlin, GermanyApril 25, 2020

Item Overview

Description

Die wurde 1742 von Friedrich dem Großen gegründet und von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff im Herzen Berlins erbaut. In Oper und Konzert zeichnet sie sich durch ihre einzigartige Programmatik aus, die vom Barock über die zentralen Werke der klassischen, romantischen und modernen Literatur bis zu Uraufführungen zeitgenössischer Komponisten reicht.

Generalmusikdirektor seit über zwanzig Jahren ist Daniel Barenboim, der im Jahre 2000 von der Staatskapelle Berlin als Dirigent auf Lebenszeit gewählt wurde. Nach Abschluss grundlegender Sanierungsmaßnahmen - pünktlich zum 275-jährigen Geburtstag des traditionsreichen Hauses - verbindet die Lindenoper auf einzigartige Weise historische Raumdimensionen mit modernster Technik und nimmt einen Spitzenplatz in Europa ein.

Genießen Sie einen Abend in der Intendantenloge der Staatsoper! Matthias Schulz, Intendant der Staatsoper, empfängt Sie und Ihre Gäste vor der Aufführung in seinem schönsten VIP-Bereich: Dem Meyerbeer-Salon (früher Wilhelm-Pieck-Zimmer)!

Der Gutschein beinhaltet:
Sechs Tickets für die Intendanten-Loge der Staatsoper Berlin. Vor der Aufführung empfängt Sie der Intendant persönlich im Meyerbeer-Salon.

Startgebot: 100 €

Gültigkeit des Gutscheins: 30.06.2021
Terminfindung nach Absprache.

Der Erlös geht an die Freunde und Förderer der Staatsoper Unter den Linden.
Wir bedanken uns bei Matthias Schulz!

Photocredits: Martin U. K. Lengemann & Marcus Ebener

Artist or Maker

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Ersteigerte Gutscheine werden nach Zahlungseingang per Post an den Ersteigerer versandt.

Auction Details

Berlin Live! Die Benefizauktion

by
KvS Auctions
April 25, 2020, 05:00 PM CET

Poststrasse 21, Berlin, D-10178, DE

Terms

Live bidding may start higher or lower

Buyer's Premium

€0 - 49:0.0%
€50+:0.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€49€5
€50€199€10
€200€499€20
€500€999€50
€1,000€1,999€100
€2,000€4,999€200
€5,000+€500

Conditions of Sale

Conditions of sale KvS Auctions - Benefizauktion
1. Die KvS Auctions GmbH (im Nachfolgenden KvS Auctions) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. KvS Auctions behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gutscheine wurden nach Rücksprache mit den Einlieferern erstellt.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. KvS Auctions verpflichtet sich jedoch, bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet KvS Auctions dem Erwerber ausschließlich des gesamten Kaufpreis.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben sind ausgeschlossen, sofern KvS Auctions nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Gebote können schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen KvS Auctions zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 48 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet werden von KvS Auctions nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von KvS Auctions wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von KvS Auctions nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird kein Aufgeld erhoben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

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Ersteigerte Gutscheine werden nach Zahlungseingang per Post an den Ersteigerer versandt.

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