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Lot 216: PETER SPEETH : Innenraum der Kasematten im Heidelberger Schloss. Vorlage für die Radierung von Georg Primavesi.

Est: €0 EUR - €600 EURPassed
Winterberg-KunstHeidelberg, GermanyMay 16, 2020

Item Overview

Description

PETER SPEETH
Mannheim 1772 - 1831 Odessa
Innenraum der Kasematten im Heidelberger Schloss. Vorlage für die Radierung von Georg Primavesi.
Aquarell 1809.
Vgl. Karl Lohmeyer, Heidelberger Maler der Romantik, Heidelberg 1935, Abb. 35 (Radierung Pimavesis). Thieme-Becker XXXI, S. 351, aus 2 (Ansichten des Heidelberger Schlosses. -
Datiert. Auf Vélin. 29 x 41,8 cm (Passepartoutausschnitt). Unter Blende montiert. Beiliegt: o.g. Radierung von G. Primavesi (nicht bei Schefold) Mit den Namenszügen beider Künstler in der Platte. Auf Vélin. 29 x 41,8 cm (Darstellung). Unter Blende montiert. Lohmeyer (S. 47ff) schreibt zu Primavesi/Speeth: „Es ist nun von bedeutendem Interesse, daß Primavesi, der Heidelberger mit dem italienischen Blut, seine Radierungen als 'mahlerische' ankündigt,... //// Für die Gewölbe und Innenansichten des Schlosses hatte er für 5 Blätter den Mannheimer Architekten Peter Speeth (...) gewonnen, und er hat es auch trefflich verstanden, in römischer Piranesi-Raumart (Abb. 35) die Blätter zu liefern, die am besten von allen Geschaffenen denn auch 'das Altvorweltlich-Ungeheure, das Riesenthümliche dieser Bauten, wie es damals empfunden wurde, in solcher Formgröße' auszudrücken vermochten (vgl. Abb. 35).“. Weitere dieser Vorlagen Speeths zu den Radierungen Primavesis finden sich im Kurpfälzischen Museum in Heidelberg (Schefold 25715-25717). [bg]

Artist or Maker

Literature

Vgl. Karl Lohmeyer, Heidelberger Maler der Romantik, Heidelberg 1935, Abb. 35 (Radierung Pimavesis). Thieme-Becker XXXI, S. 351, aus 2 (Ansichten des Heidelberger Schlosses. -

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Auction Details

Auction 100

by
Winterberg-Kunst
May 16, 2020, 11:00 AM CET

Hildastr. 12, Heidelberg, 69115, DE

Terms

Buyer's Premium

27.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€99€10
€100€499€20
€500€999€50
€1,000€1,999€100
€2,000€4,999€200
€5,000€19,999€500
€20,000+€1,000

TERMS & CONDITIONS

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3. Der Zuschlag erfolgt,wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut angeboten. ?Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme und Zahlung. ?Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegen- stand nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltslos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des Bieters.

4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 33% zu entrichten, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Unternehmer, die bei Kunst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann alternativ die Regelsteuer angewendet werden. Hierbei besteht der Kaufpreis aus Zuschlagspreis plus 24% Aufgeld. Auf diese Summe wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% hinzu- gerechnet. Für die mit einem »R« gekennzeichneten Katalognummern gilt ausschließlich die Regelbesteuerung (»R°« = Ausnahme mit 7%). Bei Geboten über die Online-Portale Invaluable und Lot-tissimo (the-saleroom.com/auction.fr) erhöht sich das Aufgeld um 3% Live Fee. Käufer aus Drittländern, die nach der Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen den deutschen zollamtli- chen Ausfuhrnachweis erbringen. Bei Versand durch den Ver- steigerer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Kunstwerke, die mit einem »*« gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland temporär eingeführt. Bei der Übergabe dieser Kunstwerke durch Winterberg-Kunst an den Käufer wird dieser zum Importeur und schuldet Winterberg-Kunst die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z.Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. Durch die Weiterberechnung der Einfuhrumsatzsteuer erhöht sich das Aufgeld um diesen Betrag (7% auf den Zuschlag) und wird nicht getrennt ausgewiesen. Die anteilige Folgerechtsabgabe für moderne Kunst wird vom Auktionshaus getragen.

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7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufauf- träge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Versteigerer unbekannte Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b) - 312d) BGB] keine Anwendung. Bei Aufträgen, die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.

8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwen- dung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Shipping Terms

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Premium + taxes terms

margin scheme [Differenzbesteuerung] in European Community/Union:
33% buyer's premium (included tax, which will not separately shown)
{live bidding: additional 3% live bidding fees = 36%}

standard tax treatment [Regelbesteuerung]:
24% buyers premium {live bidding: additional 3% live bidding fees = 27%}
+ 19% tax on the sum of hammer price and buyer's premium

there will no tax added:
- if there is a valid VAT number and export within European Community/Union
- if there is a buyer outside the European Community/Union and export in this non-member country

For lot numbers with "R": only standard tax treatment possible