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Lot 22: Steinkohlen-Bergwerk Friedrich der Grosse

Est: CHF 120 - CHF 300Sold:
HIWEPA AGArlesheim (bei Basel), SwitzerlandMay 19, 2012

Item Overview

Description

Kuxschein ausgestellt auf die Essener Credit-Anstalt. Herne, 5. Juli 1888. Hellbrün/braun. Eines der bedeutendsten Bergwerke des Ruhrgebiets. Die 1857-66 verliehenen Steinkohlenfelder Gutes Recht I-IV wurden am 22.6.1870 zu dem Feld Friedrich der Große konsolidiert. Die neugegründete Gewerkschaft, mit dem Essener Wilhelm Hagedorn als Vorsitzender des Grubenvorstands, begann nordöstlich vom Bahnhof Herne mit dem Abteufen des Schachts I. 1921 verkaufte der Bochumer Verein sämtliche Kuxe an die Ilseder Hütte AG (heute Salzgitter AG). 1952 fusionierte die vormalige Gewerkschaft mit dem Kohlenbergwerk Minden zur Steinkohlenbergwerk Friedrich der Grosse AG (Alleinaktionär war weiterhin die Ilseder Hütte). Nach Einbringung in die Ruhrkohle beschäftigte das Bergwerk immer noch 3.000 Mann und wurde als eigene Werksdirektion geführt.

Artist or Maker

Condition Report

VF

Provenance

Deutschland

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Accepted forms of payment: COD (cash on delivery), Paypal, Wire Transfer

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Auction House will ship, at Buyer's expense

Auction Details

Auction 33

by
HIWEPA AG
May 19, 2012, 02:00 PM CET

Birseckstrasse 99, Arlesheim (bei Basel), BL, 4144, CH

Terms

Buyer's Premium

13.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
CHF0CHF9CHF1
CHF10CHF29CHF2
CHF30CHF99CHF5
CHF100CHF299CHF10
CHF300CHF999CHF30
CHF1,000CHF1,999CHF100
CHF2,000CHF9,999CHF100
CHF10,000+CHF500

Conditions of Sale

Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung Dritter. Die HIWEPA ist nur Vermittlerin. Die angegebenen Preise sind Schätzpreise in Schweizer Franken und in Euro.
2. Die Preisangaben aller Auktionsangebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und werden bei erfolgreichem Auktionsabschluss gemäss Punkt 6 angerechnet.
3. Jeder Bieter haftet persönlich für die von ihm mündlich oder schriftlich abgegebenen Gebote und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Die Auktionsleitung kann von einem ihr unbekannten Bieter verlangen, dass er sich ausweist. Mündliche und schriftliche Angebote sind verbindlich, können nicht zurückgezogen werden und gelten als Kaufofferten, solange sie nicht überboten werden.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, einzelne Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten oder nicht zur Versteigerung zu bringen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung nach Auktionsschluss oder Überweisung innert 5 Tagen in Schweizer Währung. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, kann auf Erfüllung des Kaufvertrages und Ersatz des Verzugs beharrt werden. Statt dessen kann die HIWEPA die ersteigerten Objekte auch ohne Limit einer folgenden Auktion anschliessen oder freihändig bestens verkaufen. In diesen Fällen hat der Schuldner, neben dem Aufgeld von 10% und der Differenz zwischen Zuschlagspreis und einem allfälligen Mindererlös, zusätzlich 20% vom Zuschlagspreis für die Umtriebe zu bezahlen. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Schuldner keinen Anspruch. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HIWEPA.
6. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 10% zu entrichten. Darin sind die Mehrwertsteuer sowie Umtriebskosten enthalten. Die Versandkosten werden dem Käufer separat verrechnet.
7. Die Objekte werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag erlischt die Gewährleistungspflicht des Auktionshauses, Nutzen und Gefahr der Objekte gehen auf den Käufer über. Vorbedingung für das Verfügungsrecht und die Übergabe ist jedoch die vollständige Bezahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes. Die Beschreibungen der Lose in diesem Auktionskatalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Alle Eigenschaften der Objekte sowie deren Zustand sind vom Kaufinteressenten an der Ausstellung nachzuprüfen.
8. Der Handel mit Historischen Wertpapieren von Dritten ist vor und während der Auktion am Auktionsort nicht gestattet.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschliesslich Arlesheim. Diese Auktionsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
10. Mit jedem abgegebenen mündlichen oder schriftlichen Gebot anerkennt der Auktionsteilnehmer ausdrücklich und ohne Einwände sämtliche obengenannten Auktionsbedingungen.
HIWEPA AG


Conditions of sale

The indicated prices are only estimates and approximations.
The purchase price plus an additional charge of 13% is due after the adjudication and is immediately payable within five days in Swiss currency. The buyer gets possession of the purchased goods after payment. Persons unknown to the auctioneer can be requested to show proof of their identity.
The descriptions given in this cataloque are set out in all good faith. However, we cannot be held responsible for the descriptions. If any action arises, the court in Arlesheim, Switzerland is competent for both parties.
Every buyer is personally liable for all purchases made; he cannot claim to act for a third person. Written bids or bids at the sale are taken to imply the acceptance of the above sale conditions and cannot be withdrawn with any reason.
The German version of the conditions is decisive. For further questions to the German version HIWEPA AG will help you before you give a bit.

Shipping Terms

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